Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Ennisch:Grün – Garten- und Landschaftsbau
Inhaber: Sandro Ennisch


§1 Geltungsbereich


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ennisch Grün (nachfolgend „Auftragnehmer“) und privaten (§ 13 BGB) sowie gewerblichen (§ 14 BGB) Auftraggebern.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


    §2 Angebot und Vertragsabschluss

    - Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig.
    Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
    - Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


    §3 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Alle Preise werden als Netto-Beträge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen – auch gegenüber Privatkunden.
    Abschlagszahlungen
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu stellen, insbesondere bei:
    Materialbestellungen

    2. Bei größeren Bauabschnitten
    Projekten mit längerer Ausführungsdauer
    Abschlagszahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich einzustellen.


    §4 Ausführung und Termine


  1. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  2. Witterungseinflüsse, Lieferengpässe, höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.

  3. Schadensersatzansprüche wegen Terminverschiebungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.



    §5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


    Der Auftraggeber hat sicherzustellen:
    freien Zugang zur Baustelle oder zum Objekt
    1. Bereitstellung von Strom und Wasser, sofern erforderlich
    Vorliegen erforderlicher Genehmigungen

    2. Baufreiheit ohne Behinderungen
    Mehrkosten durch Verzögerungen oder Behinderungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, trägt der Auftraggeber.


    §6 Abnahme


  1. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme.
  2. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige keine schriftliche Mängelanzeige oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen.

  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.



    §7 Pflanzen – Keine Anwuchsgarantie


  1. Pflanzen sind Naturprodukte und unterliegen natürlichen Witterungs-, Boden- und Pflegeeinflüssen.
  2. Eine Anwuchsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen, sofern nicht schriftlich gesondert vereinbart.

  3. Keine Haftung besteht für Schäden durch:
    - Witterung
    - Schädlingsbefall
    - Bodenbeschaffenheit
    - unsachgemäße Pflege
    - unzureichende Bewässerung
    - Wildverbiss
  4. Gesetzliche Gewährleistungsrechte für Mängel bei Übergabe bleiben unberührt.


    §8 Vom Auftraggeber gestellte Materialien

    Werden Materialien durch den Auftraggeber bereitgestellt:
    Es wird keinerlei Haftung für Qualität, Eignung oder Haltbarkeit übernommen.
    Für daraus entstehende Mängel oder Folgeschäden besteht keine Gewährleistung.
    Mehrkosten oder Verzögerungen durch ungeeignete Materialien trägt der Auftraggeber.


    §9 Vorbereitete Untergründe durch Dritte

    Werden Untergründe, Tragschichten, Betonflächen oder sonstige Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder Drittunternehmen erstellt, gilt:
    Eine technische oder statische Prüfung erfolgt nicht.
    Für Setzungen, Absackungen, Verschiebungen oder daraus entstehende Schäden wird keine Gewährleistung übernommen.
    Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers.



    §10 Gewährleistung

    Für Privatkunden (B2C)
    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
    Keine Gewährleistung besteht für:
    natürlichen Pflanzenverschleiß
    Schäden durch unsachgemäße Pflege
    Abnutzung durch Gebrauch

  1. durch Dritte vorbereitete Untergründe
  2. vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien
    Für Unternehmer (B2B)

    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
    Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

    3. Es besteht zunächst Anspruch auf Nachbesserung.
    Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.



    §11 Haftung


  1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.


    §12 Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


    §13 Kündigung / Stornierung durch den Auftraggeber

    Der Auftraggeber kann den Vertrag gemäß § 648 BGB kündigen.
    Im Falle einer Kündigung vor Ausführungsbeginn wird folgende pauschale Entschädigung fällig:

    bis 14 Tage vor Ausführung: 10 % des Auftragswertes
    7–14 Tage vor Ausführung: 15 % des Auftragswertes
    weniger als 7 Tage vor Ausführung: 20 % des Auftragswertes

    Bereits bestelltes Material wird zusätzlich vollständig berechnet.
    Nach Beginn der Arbeiten erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen zuzüglich des entgangenen Gewinns gemäß § 648 BGB.
    Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


    §14 Gerichtsstand

    Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    §15 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.




 
 
 
 
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